Kernaussage: Europäische Vorhersagemärkte befinden sich in einer regulatorischen Übergangsphase. Die MiCA-Verordnung der EU schafft erstmals einen einheitlichen Regulierungsrahmen, allerdings hat bislang noch kein führender Anbieter eine vollständige EU-Lizenz erhalten. Innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz bestehen voneinander abweichende rechtliche Vorgaben.
Wer in Europa auf Prediction Markets — Plattformen, auf denen Nutzer auf zukünftige Ereignisse wetten und dabei Ja- oder Nein-Positionen kaufen und verkaufen können — aktiv werden möchte, trifft auf ein zersplittertes Regelwerk. Dieser Überblick dokumentiert die gegenwärtige Lage in Europas bedeutendsten Finanzmärkten zum Stand Mai 2026.
EU-Ebene: MiCA-Verordnung
Die Markets in Crypto-Assets (MiCA) Verordnung gilt seit Dezember 2024 in vollem Umfang. Sie erfasst Vorhersagemärkte, die auf Kryptowährungen oder Blockchain-basierte Token setzen:
- Betreiber müssen sich als Crypto-Asset Service Provider (CASP) genehmigen lassen
- Kundenschutz, Geldwäschebekämpfung (AML) und Kundenidentifikation (KYC) sowie Mindestkapitalausstattung sind verpflichtend
- Die jeweilige nationale Aufsichtsbehörde (BaFin in Deutschland, FMA in Österreich) trägt die Verantwortung
Bis dato hat kein etablierter Vorhersagemarkt-Betreiber eine vollständige MiCA-Genehmigung erlangt. Dennoch befinden sich mehrere Anträge in Bearbeitung, insbesondere in Frankreich und Deutschland.
Deutschland
Das deutsche Regelwerk stellt Marktteilnehmer vor erhebliche Herausforderungen, da zwei unterschiedliche Aufsichtsregime relevant sein können:
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) — sollten Vorhersagemärkte als Glücksspiel klassifiziert werden, ist eine deutsche Glücksspiellizenz erforderlich. Kein internationaler Prediction-Market-Betreiber verfügt über eine solche Genehmigung
- Finanzaufsichtsrecht (BaFin) — werden die Märkte als Finanzinstrumente behandelt, unterliegen sie dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und erfordern eine BaFin-Erlaubnis
Für eine ausführliche Betrachtung der deutschen Rechtslage empfehlen wir unseren Artikel Polymarket in Deutschland.
Österreich
Österreich orientiert sich grundsätzlich am europäischen Regelwerk. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat Vorhersagemärkte bis anhin nicht ausdrücklich in ihre Aufsicht einbezogen. Das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) könnte indes greifen, falls Vorhersagemärkte dem Glücksspiel zugeordnet werden.
Schweiz
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union und unterliegt daher nicht der MiCA-Verordnung. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat dezentralisierte Finanzdienstleistungen mit liberalen Regelungen bedacht, weshalb Vorhersagemärkte dort möglicherweise als innovative Finanzdienstleistungen anerkannt werden. Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) aus dem Jahr 2019 unterwirft Online-Glücksspiele strengeren Bestimmungen, sieht aber Ausnahmen für bestimmte Finanzprodukte vor.
Ländervergleich
| Land | Status | Regulierer | Steuerpflicht |
| Deutschland | Grauzone | BaFin / GlüStV | Ja (§ 22/23 EStG) |
| Österreich | Grauzone | FMA / GSpG | Ja (KESt 27,5%) |
| Schweiz | Tendenziell erlaubt | FINMA / ESBK | Kantonal verschieden |
| Frankreich | Eingeschränkt | ANJ / AMF | Ja (flat tax 30%) |
| Niederlande | Grauzone | KSA / AFM | Ja (Box 3) |
Ausblick
Die europäische Regulierung wird sich in den folgenden Jahren weiter präzisieren und konkretisieren. Für aktive Trader gilt: Erträge sorgfältig dokumentieren, einen Steuerberater hinzuziehen und ausschließlich auf genehmigten Plattformen handeln. Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung in Deutschland erhalten Sie in unserem Steuer-Ratgeber.